Flut-Versicherung: Experten fordern Hilfe für Härtefälle

Fachleute geben Sachsens Ministerpräsident Tillich Rückendeckung

Leipzig. In der Debatte um Versicherungsschutz in möglichen Hochwassergebieten erhält Stanislaw Tillich (CDU) Rückendeckung von Experten. Sachsens Ministerpräsident fordert zumindest für Neubauten eine Pflichtversicherung. Vor dem Hintergrund, dass vielen Flussanrainern von der Versicherungswirtschaft kein Schutz mehr angeboten wird, verlangen auch Fachleute eine wirksame Lösung.
Von Andreas Friedrich und Andreas Dunte
Für Ökonom Joachim Ragnitz macht eine Pflichtversicherung Sinn, Verbraucherschützer Betz plädiert für eine Versicherungspflicht, Risikoforscher Christian Kuhlicke fordert eine gezielte Hilfe für Flussanrainer. Die Modelle unterscheiden sich leicht, im Kern haben sie das gleiche Ziel: Wirksamen Schutz für Hausbesitzer in absoluter Flussnähe. Denen bieten die Versicherungen keine Policen an oder ihre Angebote sind unbezahlbar. Weil diese Grundstücke aber bei den nächsten Hochwassern wieder überflutet sein könnten, halten Ökonomen, Soziologen und Verbraucherschützer einen wirksamen Schutz für unerlässlich. Denn: Umgesiedelt werden können die Betroffenen nicht. Es handelt sich zum Großteil um Bewohner von Altstädten wie Grimma, Pirna, Döbeln und anderen Risikogebieten.
Für Joachim Ragnitz, Vize-Chef des Ifo-Instituts in Dresden, kann dies nur eine Pflichtversicherung leisten. Allerdings keine mit Einheitsprämien, sondern mit je nach Hochwasserrisiko differenzierten Beiträgen. Es sei nicht die Aufgabe des Staates, private Akteure vor Risiken zu schützen, wenn es privatwirtschaftliche Lösungen wie Versicherungen gebe. “Wenn es kein Hochwasser gibt, genießen die Immobilienbesitzer den schönen Ausblick beziehungsweise können höhere Mieten einstreichen. An diesen Vorzügen ist der Staat auch nicht beteiligt. Weshalb sollte er sich dann am Schaden im Fall einer Flutkatastrophe beteiligen?”
Durch eine solche würde auch der massiven Überbewertung der Immobilien entgegengewirkt. Durch den Automatismus staatlicher Hilfen bei Flutschäden sei der Wert dieser Häuser stark überhöht. Ragnitz spricht sich auch deshalb gegen staatliche Hilfen nach jedem Hochwasser aus, denn “dann erlahmt natürlich private Vorsorge, und letzten Endes gibt es auch keinen Anreiz dafür, sich privat gegen Flutschäden oder andere Naturkata- strophen zu schützen”. Eine Versicherungspflicht müsse daher nach Schadensereignissen und Risiken differenzieren.
Verfechter einer Versicherungspflicht ist auch Joachim Betz, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen. Er plädiert für ein Modell ähnlich der KFZ-Haftpflicht. “Alle Elementarschadenrisiken von Hochwasser über Sturm und Hagel müssten in eine solche Versicherung. Die Prämien werden abgestuft nach der Wahrscheinlichkeit eines Eintritts dieser Risiken berechnet.” Für den Fall, dass alle Risiken gleichzeitig eintreten, müsse der Staat eine Ausfallgarantie übernehmen. Das sei immer noch günstiger, als immer wieder Steuergeld für die Flut-Soforthilfe aufzubringen.
Auch Christian Kuhlicke, Experte für Risikomanagement am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig, mahnt, Härtefälle nicht allein zu lassen. Er führte im Rahmen einer Studie eine Befragung von Hochwasser-Betroffenen durch. Demnach sei die Mehrheit zwar versichert, zehn Prozent wollen oder können sich aus eigener Entscheidung eine Versicherung nicht leisten und zehn Prozent bekämen keine Versicherung mehr angeboten. “Das sind Bewohner von Altstädten, die kann man nicht umsiedeln, die werden also immer wieder von Hochwasser betroffen sein, denen muss man helfen”, so Kuhlicke. Möglich seien eine staatliche Kompensation im Schadensfall oder auch eine Versicherungspflicht mit differenzierten Beiträgen. Je größer die Hochwassergefahr, desto höher Versicherungsprämie und Selbstbeteiligung. “Nach dem Prinzip funktioniert das Versicherungssystem. Und es funktioniert für 80 Prozent der Kunden sehr gut”, so Kuhlicke. Doch es biete eben keine Lösung für Härtefälle an.
Für eine Versicherungspflicht ist nach Einschätzung von Experten jedoch eine große politische Überzeugungsarbeit nötig. Es muss klar gemacht werden, dass auch die fern jeglicher Flüsse wohnenden Versicherungskunden davon profitieren, in dem sie etwa gegen Hagel, Stürme oder andere Extremereignisse versichert wären.
@Das ausführliche Interview mit Joachim Ragnitz zu Hochwasser-Versicherungen und besserem Bürgerschutz: www.lvz-online.de/download

LVZ 22.04.2014

Tillich fordert bezahlbare Policen auch für Risikogebiete

Versicherungsgipfel in Dresden: Tillich fordert bezahlbare Policen auch für Risikogebiete. Der Landesvorsitzende der Sächsischen Union, Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat die Forderung nach einem bezahlbaren Versicherungsschutz gegen Hochwasser und andere Naturkatastrophen auch in besonders gefährdeten Lagen bekräftigt. „Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung muss auch in hochwassergefährdeten Gebieten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen möglich sein“, sagte Tillich am Montag bei einem Spitzengespräch mit der deutschen Versicherungswirtschaft in Dresden. „Entscheidend ist dabei weiterhin, dass Versicherer und zu Versichernde sich an einen Tisch setzen, um auch in schwierigen Einzelfällen noch Lösungen zu finden.“ „Wenn sich kein anderer Weg abzeichnet, müssen wir auch über eine Pflichtversicherung sprechen, die solidarisch alle einschließt“, sagte Tillich weiter. Er verwies auf eine von der Justizministerkonferenz Ende 2013 eingesetzte Arbeitsgruppe. Deren Auftrag ist es, die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer größeren Verbreitung von Elementarschadenversicherungen einschließlich einer Versicherungspflicht für solche Schäden auszuloten. In dem Zusammenhang schlug Tillich – als eine denkbare Variante – eine Gebäudeversicherung vor, die in jedem Fall auch den Schutz gegen Naturgewalten einschließt. „Die Versicherungsunternehmen sollten darüber nachdenken, künftig eine Gebäudeversicherung inklusive Schutz gegen Elementargefahren anzubieten, der anders als bislang nicht abgewählt werden kann.“ Er verwies darauf, dass in Deutschland hohe Schäden nicht allein durch Hochwasser verursacht würden, sondern beispielsweise auch durch Hagelstürme oder durch Starkregen ausgelöste Erdrutsche. An dem mittlerweile dritten Versicherungsgipfel nahmen außer Vertretern von Versicherungswirtschaft und Staatsregierung auch Verbraucherschutzexperten sowie Vertreter von Kommunen, Landkreisen und der Wirtschaft teil. Bereits 2010 und 2011 hatte es solche Spitzengespräche gegeben. Sachsen ist im vergangenen Jahr erneut von einer Hochwasserkatastrophe getroffen worden. Die Juni-Flut richtete vielerorts schwere Schäden an. Tillich sagte, „der Hochwasserschutz in Sachsen hatte und hat weiter Priorität.“ Er erinnerte dabei auch an eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit dem Freistaat Bayern, die auf eine Beschleunigung von Hochwasserschutzmaßnahmen abzielt. Neben weiteren Verbesserungen beim baulichen Hochwasserschutz gehe es darum, das Gefahrenbewusstsein in der Bevölkerung für Naturgefahren weiter zu schärfen. Angesichts von immer häufiger auftretenden extremen Ereignissen wie Überschwemmungen und Stürmen gelte es, die Eigenvorsorge noch stärker in den Blick zu nehmen. Sachsen werde daher auch die gemeinsame Informationskampagne mit der Versicherungswirtschaft fortführen. „Jedem Hauseigentümer und jedem Unternehmer muss klar sein, dass nicht automatisch der Staat finanziell einspringen kann, wenn sich Naturkatastrophen ereignen“, mahnte Tillich. Für die Betroffenen der Juni-Flut gebe es auch dank Bund und Europäischer Union finanzielle Unterstützung in großem Umfang. „Ob und in welchem Umfang der Staat künftig finanziell helfen kann, kann aber nicht prognostiziert werden. Private und Unternehmen, aber auch Kommunen sollten daher vorsorgen. Dazu zählt auch die Absicherung von Elementarschäden. Die individuelle Eigenvorsorge geht vor staatlicher Hilfe.“

Zukunft Heimat

Früher lagen zwischen „zu Hause“ und dem Rest der Welt ganze Tagesmärsche, wochenlanges Reisen mit der Kutsche oder wenigstens sehr lange Zugfahrten. Heutzutage sieht es anders aus.

Am 27. März 2014 fand in Grimma eine Veranstaltung  der Konrad-Adenauer-Stiftung gemeinsam mit dem Landtagsabgeordneten Svend-Gunnar Kirmes zum Thema „Zukunft Heimat“ statt.

In seiner Eröffnungsrede betonte der Abgeordnete, dass  der Begriff „Heimat“ heutzutage unterschiedlich verstanden wird. Was bedeutet eigentlich „Heimat“?  Ist es ein Ort, ein Geruch, ein Gefühl? Kann man mehr als eine Heimat haben? Die Frage lässt sich nur individuell beantworten und doch hat die eigene Deutung des Begriffs Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Es lohnt sich, über ein modernes Heimatverständnis nachzudenken.

Über dieses Thema, unter anderem welchen Beitrag Schule zur Auseinandersetzung mit Heimat bzw. Heimatgeschichte leisten kann diskutierte an dem Abend Herma Lautenschläger, Fachlehrerin am Gymnasium St. Augustin und Peter Henig, ehemaliger Schulleiter am Johann-Gottfried-Seume-Gymnasium.

„Die Veranstaltung war sehr gut besucht, ich habe gestaunt. Der Begriff „Heimat“ hat nach wie vor große Bedeutung für die Menschen“, – so Kirmes.

28.03.2014