Fragen und Antworten zum UN-Migrationspakt

Der UN-Migrationspakt ist seit Tagen in aller Munde. Worum geht es?

Der UN-Migrationspakt ist eine internationale Vereinbarung, ausgearbeitet von den UN-Mitgliedern, um die weltweiten Migrationsbewegungen auf internationaler Ebene besser steuern zu können. Es handelt sich um ein Rahmenwerk internationaler Kooperation, das die nationale Souveränität nicht antastet und sowohl Ursachenbekämpfung als auch Integrationsorientierung vereint.

Geht es in dem Pakt um Geflüchtete?

Nein, nicht ausschließlich. Es handelt sich bei dem UN-Migrationspakt um eine Vereinbarung, die sich mit dem Thema Migration in seiner Gesamtheit auseinandersetzt, also die Themen wie Ein- und Auswanderung, Arbeitsmigration, Flucht- und Vertreibung und Asyl. Die Vereinbarung auf die Flüchtlingsthematik zu verengen, wird dem Ansinnen des Papiers nicht gerecht.

Was hat Deutschland davon?

Eine ganze Menge. Wenn die Unterzeichnerländer sich an das Abkommen halten, wird sich langfristig der Migrationsdruck auf einzelne Staaten verringert – auch für Deutschland. Je mehr Länder die Bedingungen für Migranten verbessern und untereinander kooperieren, desto geringer sind die Anreize in Länder mit guten Migrationsbedingungen zu wandern. Deutschland braucht Migration, umso wichtiger ist es, dass diese auch international nach klaren Regeln funktioniert, auf die sich die Staaten im Rahmen ihrer nationalen Möglichkeiten verpflichten.

Entstehen Deutschland neue Verpflichtungen aus der Unterzeichnung.

Nein! Die Migrationspolitik des Bundesrepublik Deutschland spiegelt die Empfehlungen des Migrationspaktes schon jetzt ziemlich genau wieder. Der Pakt enthält keine Ziele und Verpflichtungen, die über unsere bestehende Rechtslage hinausgehen. Konkret heißt das:

  • Souveränität der Bundesrepublik bleibt in allen Grenz- und Sicherheitsfragen erhalten, einschließlich der möglichen Strafbarkeit illegaler Einreisen.
  • die Vereinbarung trennt klar zwischen legaler und illegaler Migration.
  • die Rücknahmeerfordernis von eignen Staatsangehörigen der Herkunftsländer wird betont, wodurch Rückführungen sogar erleichtert werden könnten, da die Vereinbarung eine engere Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Wiederaufnahme von Migranten vorsieht. 
  • es gibt keinerlei Verpflichtung illegalen Migranten einen legalen Status zu verleihen.

Es wird auch nicht – wie oft behauptet – neues Einwanderungsrecht für neue mögliche Anspruchsgruppen geschaffen, vielmehr werden migrationspolitische Standards – die wir in Deutschland schon rechtlich festgeschrieben haben – nun als Ziele und Vereinbarungen in dem Pakt übernommen. Einzig in der Frage der Fachkräftezuwanderung sieht die Vereinbarung weitreichendere Regelung vor. Mit dem geplanten Fachkräftezuwanderungsgesetz auf Bundesebene ist auch dieses Thema vom Tisch.

Wieso dann die ganze Aufregung? Ist unsere staatliche Souveränität wirklich in Gefahr?

Nein, keinesfalls! Die Staaten können auch weiterhin alle Fragen der Ein- und Auswanderung innerhalb ihres nationalen Hoheitsbereichs selbständig regeln. Die viel gescholtenen „Ziele“ und „Verpflichtungen“ dieser internationalen Vereinbarung sind auf völkerrechtlicher Ebene als sogenanntes „soft law“ zu verstehen und in dieser Form absolut üblich. Das heißt, es handelt sich dabei nicht um weiche Ziele, die eine politisch und moralisch Wirkung in den jeweiligen Staaten entfalten sollen. Die Ziele und Verpflichtungen sind damit eher Rechtsunverbindlich, sollen aber einen Maßstab für das politische und Verwaltungshandeln definieren und somit eine gewisse Selbstbindung schaffen.

Sind wir dann verpflichtet mehr Migranten aufzunehmen?

Nein. Das würde auch dem Ansinnen des Paktes widersprechen, die internationale Migration besser steuern zu wollen. Es geht bei dieser Vereinbarung gerade darum, Schleuser und Menschenhändler zu bekämpfen, irreguläre Migration einzudämmen und die Fluchtursachen zu bekämpfen.

Und was ist mit Rückführungen von Migranten?

Auch diese sind weiterhin möglich und könnten sogar erleichtert werden, da die Vereinbarung eine engere Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Wiederaufnahme von Migranten vorsieht.

Werden deutsche Abschiebehaftanstalten mit der Unterzeichnung des Migrationspaktes illegal?

Nein. Laut Vereinbarung sind Freiheitsentzug und Ingewahrsamnahme von Migranten grundsätzlich gestattet. Sie müssen aber rechtsstaatlichen Normen folgen und als Ultima Ratio gelten. Beides ist in Deutschland gewährleistet.

Gibt es nicht doch Kritikpunkte?

Natürlich. Es gibt nichts, was man nicht besser machen könnte. Dies trifft sowohl auf das Dokument als auch den Umgang der Bundesregierung mit diesem Thema zu. Es war ein Fehler der Bundesregierung zu diesem für viel Menschen wichtigen Thema nicht die öffentliche Debatte zu suchen. Anstatt aktiv und transparent die Kontroverse zu führen, hat man ohne Not in die Defensive begeben. Damit wurde wieder eine Chance vertan, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. 

Zu den Kritikpunkten am Dokument selbst gebe es zu sagen:

  • Die Themen Flucht und freiwillige Ein- und Auswanderung werden in dieser Vereinbarung wieder stark vermengt, was beim Lesen zu Irritationen führen kann. Hier hätte man mehr Klarheit erwarten dürfen.
  • Das gesamte Migrationsthema wird sehr einseitig betrachtet. Fragen der Sicherheit spielen nur eine untergeordnete Rolle. Ebenso werden die Herausforderungen mit denen sich Einwanderungsländer konfrontiert sehen, zu wenig in den Blick genommen.
  • Auch wenn im Pakt betont wird stärker die Fluchtursachen in den Blick zu nehmen, so geht er dennoch zu wenig auf diese Punkte ein.
  • Es ist auch zu wenig von den Pflichten der Migranten gegenüber den Einwanderungsgesellschaften die Rede.

Warum wurden diese Kritikpunkte nicht berücksichtigt?

Der UN-Migrationspakt ist für keines der Unterzeichnerländer rechtlich verbindlich. Die 23 formulierten Ziele sind als politische Verpflichtungen zu verstehen, deren Einhaltung die UNO überwachen will. Sollte es zu Verstößen kommen, kann die UNO diese zwar gegenüber den Unterzeichnerländern anmahnen, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber diesen Ländern hat sie jedoch nicht. Der sehr positive Tenor des Vertragstextes trägt diesem Umstand Rechnung. Politisch gesehen handelt es sich um einen sehr werbenden Text, der möglichst viele Staaten von den positiven Effekten der Migration überzeugen will. Dabei ist jedoch nicht Deutschland der Adressat, sondern vor allem afrikanische, arabische und süd-ost-asiatische Länder. Verpflichten sich diese Länder auf den Pakt und halten dessen Zielstellungen ein, wird das die Fluchtbewegung aus diesen Staaten eindämmen.

Warum lehnen einige Staaten den UN-Migrationspakt dennoch ab?

Diese Staaten vertrauen auf ihre nationalen Kompetenzen, mit den Herausforderungen der Migration umgehen zu können. Migration ist jedoch ein globales Phänomen, das nicht an der Grenze desjenigen Staates halt macht, der den Pakt nicht unterzeichnet hat. Die meisten Länder, die den UN-Migrationspakt bisher abgelehnt haben, verfolgen eine sehr restriktive und in Teilen auch repressive Einwanderungspolitik, z.B. Australien, die USA (unter Trump), Dänemark. Auch Israel lehnt den Pakt ab, um keine politischen Verpflichtungen in der Palästinenserfrage eingehen zu müssen und auch weiterhin an seiner strikten Grenzpolitik festhalten zu können. Die Haltung Österreichs in dieser Frage ist leider rein politisch-ideologisch motiviert und weniger durch rationale Argumente belegt. Auch die Souveränität Österreichs ist durch diesen Pakt nicht in Gefahr. Schon heute ist Österreich auf die Menschenrechtskonvention und die Genfer- Flüchtlingskonvention verpflichtet – wie Deutschland auch. Der UN-Migrationspakt nimmt diese Konventionen zur Grundlage und formuliert auf deren Basis freiwillige Selbstverpflichtungen für den Umgang mit Migranten. Mir ist daher nicht ersichtlich, wie Österreichs Souveränität durch den Migrationspakt beschnitten werden sollte. Polens Ablehnung des Paktes ist das Ergebnis der grundsätzlichen Haltung der Regierung, keine Migranten aufnehmen zu wollen. Aus dem gleichen Grund lehnt auch Ungarn den Pakt ab. Auch viele  weitere osteuropäische Länder stehen dem UN-Migrationspakt sehr skeptisch gegenüber, was in deren restriktiver Haltung in Migrationsfragen begründet liegt.

Weitere FAQs finden sich unter:

https://www.cdu.de/artikel/fragen-und-antworten-zum-un migrationspakt

https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-un-migrationspakt

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/welt/weltpolitik/995336_Was-bedeutet-der-UNOMigrationspakt.html

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/un-migrationspakt-fragen-und-antworten-100.html

https://www.n-tv.de/politik/Darum-geht-es-beim-UN-Migrationspakt-article20711233.html

https://www.tagesschau.de/inland/un-migrationspakt-107.html

https://faktenfinder.tagesschau.de/ausland/migrationspakt-101.html

Quelle. CDU Fraktion, Sächsischer Landtag

Förderung vereinfacht – mehr Geld für Schulhäuser!

Im April 2018 haben die Abgeordnete des Sächsische Landtages im Rahmen des Programms „Brücken in die Zukunft“ ein zusätzliches Budget für den ,,Schulhausbau” beschlossen.

Für meinen Wahlkreis, das südliche Muldental, stehen demnach zusätzlich rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung, die für 18 Maßnahmen verplant wurden.

Folgende von den Kommunen/Landkreis Leipzig geplante Projekte wurden für die Förderung bestätigt: 

  • Berufliches Schulzentrum Grimma, Stammschule: Instandsetzung / Umsetzung Sicherheitskonzept /Klimatisierung 150.000,00 €
  • Berufliches Schulzentrum Grimma, Str.d.Friedens 12 : Instandsetzung / Umsetzung Sicherheitskonzept /Klimatisierung 30.000,00 €
  • Berufliches Schulzentrum Grimma, Gabelsbergerstr. 14: Instandsetzung / Umsetzung Sicherheitskonzept /Klimatisierung 54.666,00 €
  • Schule am Pulverturm Grimma: Sanierung des Daches 117.750,00 €
  • Grundschule Bad Lausick: Sanierung der Grundschule mit Hort 237.065,74€
  • Grundschule Belgershain: Erneuerung der Stromversorgungs- und Verteilungsanlage und Neubau Sonnenschutzeinrichtung 59.066,88 €
  • Sophienschule-Oberschule Colditz:  Fortsetzung der Außensanierung und Anbau Aufzug 162.433,93 €
  • Grundschule Mutzschen, Grimma: Sanierung der Fassade     542.511,71 €
  • Evangelisches Schulzentrum Muldental: Sanierung von Container und Außenanlagen 126.913,98 €
  • Grundschule Hohnstädt, Grimma: Schulhofausbau 169.678,00€
  • Oberschule Wallgraben, Grimma: Einbau Fluchttreppe 153.000,00€
  • Grundschule Wilhelm Ostwald, Grimma: Schulhofausbau 169.678.00 €
  • Grundschule Naunhof: Umsetzung Brandschutz-, Sicherheitsauflagen im lnnen- und Außenbereich 187.500,00 €
  • Grundschule Naunhof: Errichtung normgerechter Klassenräume 54.370,40€
  • Oberschule Naunhof: Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung und lnstandsetzunq von Unterrichtsräumen 37.500,00 €
  • Freies Gymnasium Naunhof: Errichtung des Hartballplatzes auf dem Grundstück 74.793,73€
  • Grundschule Otterwisch: Sanierung des Erdgeschosses 39.910,06€
  • Grundschule Großsteinberg: Sanierung der Außenfassade 54.277,68€

Bild: www.pixabay.com

 

Pflegedialog: Durchschnittsalter im Kreis steigt

Sozialministerin Klepsch sucht Gespräch mit Praktikern.

Landkreis Leipzig/Grimma. Wie geht gute Pflege im Landkreis Leipzig? Was brauchen wir, damit die Pflege zukunftsfähig ist und was können wir dafür tun? Insbesondere um diese Fragen drehte sich der 3. Pflegedialog, zu dem Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch (CDU) nach Grimma eingeladen hatte. Bei der Veranstaltungsreihe suchen die Ministerin und Staatssekretärin Regina Kraushaar landesweit das Gespräch mit pflegenden Angehörigen, Pflegekräften sowie weiteren Experten.

„Wir kommen ganz bewusst in die Region, zu den vielen engagierten Akteuren der Pflege vor Ort. Wir wollen zuhören, mit den Menschen diskutieren, Raum für Gespräch geben – denn wir wollen wissen, wen und was es vor Ort konkret braucht, damit wir in Sachsen für alle Menschen ein gutes Leben im Alter, bei Hilfebedürftigkeit und Pflege ermöglichen können“, sagte Klepsch.

Sachsen sei das Bundesland mit dem dritthöchsten Altersdurchschnitt. Laut Prognose erhöht sich das Durchschnittsalter um etwa ein Jahr von derzeit 46,7 Jahre auf 47,6 Jahre im Jahr 2030. Das Durchschnittsalter im Landkreis Leipzig betrage schon jetzt 47,8 Jahre. Die Prognose für 2030 liege hier bei 49,1 Jahren. Für Sachsen und im Speziellen für den Landkreis Leipzig würden sich somit neue Anforderungen an die Pflege sowie ein erheblicher Bedarf an Pflegepersonal ergeben.

„Wir müssen bereits heute gemeinsam gute Ansätze diskutieren und regionale Lösungen finden, damit die Unterstützung und Pflege für die Bürger auch in Zukunft in hoher Qualität geleistet werden kann. In den Dialogen werden wir erste gute Ansätze diskutieren und neue Handlungsspielräume ausloten – immer gemeinsam mit der Region. Denn hier weiß man um die Herausforderungen und hier gibt es bereits viele gute Maßnahmen. Ich bin den Akteuren vor Ort, aber auch den Angehörigen von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen dankbar für ihren Einsatz am Nächsten“, so Klepsch weiter.

Die Ministerin lobte die bereits existierenden Pflege-Strukturen in Sachsen. Der Weg der „vernetzten Pflegeberatung“, den der Freistaat seit 2008 geht, habe bereits einen großen Schritt in eine zukunftsfähige Pflege geschafft. So würden beispielsweise Pflegekoordinatoren in den Landkreisen gefördert, die bereits alle relevanten Akteure in der Pflege zusammenbringen. „An diese guten Netzwerke wollen wir mit den Dialogen anknüpfen und genau schauen, wo wir von Beispielen aus der Praxis lernen können und wo neue Kooperationen sinnvoll sind“, so die Ministerin.

Die Pflegedialogen finden in allen 13 Landkreisen und kreisfreien Städten statt – der nächste Pflegedialog am Montag im Landkreis Zwickau.

LVZ Muldental vom 2.11.2018

Bild: privat