Sachsen will Antennengemeinschaften von zusätzlichen Gema-Gebühren befreien. Allerdings scheiterte eine entsprechende Initiative des Freistaates bislnag auf Bundesebene. Während große Wohnungseigentümergemeinschaften Rundfunk- und TV-Sendungen kostenlos empfangen können, müssen Antennengemeinschaften für die Weiterleitung der empfangenen Programme zu den Haushalten ihrer Mitglieder eine urheberrechtliche Gebühr an die Gema zahlen, kritisiert Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU).
Eine Einschätzung, der sich auch die CDU-Wahlkreisabgeordneten Svend-Gunnar Kirmes und Georg-Ludwig von Breitenbuch anschließen. “Wir müssen diese Gerechtigkeitslücke schließen. Große Wohnungseigentühmergemeinschaften können kostenlos Rundfunk- und Fernsehsendungen empfangen. Aber Antennengemeinschaften werden für die Weiterleitung der Programme zu ihren Mitgliedern zu Kasse gebeten.”
Antennengemeinschaften hätten sich schon gegen die DDR behauptet, heißt es weiter. “Kilometerlange Kabel wurden verbaut, um Westfernsehen zu empfangen. In Sachsen sind allein rund 1000 Antennengemeinschaften betroffen. Sie übernehmen vielerorts die Rundfunkversorgung. Die Gema-Gebühren belasten sie erheblich”, unterstreichen Kirmes und Breitenbuch. Weitere Initiativen seien geplant.
LVZ Muldental vom 12.05.2018
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Schönheide im Erzgebirge Antenne und Technikhäuschen einer Antennengemeinschaft auf dem Knock (725,5 Meter).