In seiner letzten Sitzung beschloss der Sächsische Landtag eine Änderung zu den sächsischen Justizgesetzen.
Dazu erklärt der stellvertretende rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Svend-Gunnar Kirmes. „Gemeinnützige Vereine leisten einen wertvollen Dienst für unsere Gesellschaft. Deshalb haben wir eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, die diese Vereine jetzt direkt entlastet.“
„Künftig sind gemeinnützige Vereine von allen Eintragungsgebühren in Vereinsregistersachen befreit. Damit entfallen die bisherigen Gebühren bei Ersteintragungen von 75 Euro und bei Änderungen von 50 Euro. Das ist konkrete und gute Politik. Jede Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements hilft vor Ort und stärkt damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“, betont der CDU-Rechtspolitiker.