Fragen und Antworten zum UN-Migrationspakt

Der UN-Migrationspakt ist seit Tagen in aller Munde. Worum geht es?

Der UN-Migrationspakt ist eine internationale Vereinbarung, ausgearbeitet von den UN-Mitgliedern, um die weltweiten Migrationsbewegungen auf internationaler Ebene besser steuern zu können. Es handelt sich um ein Rahmenwerk internationaler Kooperation, das die nationale Souveränität nicht antastet und sowohl Ursachenbekämpfung als auch Integrationsorientierung vereint.

Geht es in dem Pakt um Geflüchtete?

Nein, nicht ausschließlich. Es handelt sich bei dem UN-Migrationspakt um eine Vereinbarung, die sich mit dem Thema Migration in seiner Gesamtheit auseinandersetzt, also die Themen wie Ein- und Auswanderung, Arbeitsmigration, Flucht- und Vertreibung und Asyl. Die Vereinbarung auf die Flüchtlingsthematik zu verengen, wird dem Ansinnen des Papiers nicht gerecht.

Was hat Deutschland davon?

Eine ganze Menge. Wenn die Unterzeichnerländer sich an das Abkommen halten, wird sich langfristig der Migrationsdruck auf einzelne Staaten verringert – auch für Deutschland. Je mehr Länder die Bedingungen für Migranten verbessern und untereinander kooperieren, desto geringer sind die Anreize in Länder mit guten Migrationsbedingungen zu wandern. Deutschland braucht Migration, umso wichtiger ist es, dass diese auch international nach klaren Regeln funktioniert, auf die sich die Staaten im Rahmen ihrer nationalen Möglichkeiten verpflichten.

Entstehen Deutschland neue Verpflichtungen aus der Unterzeichnung.

Nein! Die Migrationspolitik des Bundesrepublik Deutschland spiegelt die Empfehlungen des Migrationspaktes schon jetzt ziemlich genau wieder. Der Pakt enthält keine Ziele und Verpflichtungen, die über unsere bestehende Rechtslage hinausgehen. Konkret heißt das:

  • Souveränität der Bundesrepublik bleibt in allen Grenz- und Sicherheitsfragen erhalten, einschließlich der möglichen Strafbarkeit illegaler Einreisen.
  • die Vereinbarung trennt klar zwischen legaler und illegaler Migration.
  • die Rücknahmeerfordernis von eignen Staatsangehörigen der Herkunftsländer wird betont, wodurch Rückführungen sogar erleichtert werden könnten, da die Vereinbarung eine engere Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Wiederaufnahme von Migranten vorsieht. 
  • es gibt keinerlei Verpflichtung illegalen Migranten einen legalen Status zu verleihen.

Es wird auch nicht – wie oft behauptet – neues Einwanderungsrecht für neue mögliche Anspruchsgruppen geschaffen, vielmehr werden migrationspolitische Standards – die wir in Deutschland schon rechtlich festgeschrieben haben – nun als Ziele und Vereinbarungen in dem Pakt übernommen. Einzig in der Frage der Fachkräftezuwanderung sieht die Vereinbarung weitreichendere Regelung vor. Mit dem geplanten Fachkräftezuwanderungsgesetz auf Bundesebene ist auch dieses Thema vom Tisch.

Wieso dann die ganze Aufregung? Ist unsere staatliche Souveränität wirklich in Gefahr?

Nein, keinesfalls! Die Staaten können auch weiterhin alle Fragen der Ein- und Auswanderung innerhalb ihres nationalen Hoheitsbereichs selbständig regeln. Die viel gescholtenen „Ziele“ und „Verpflichtungen“ dieser internationalen Vereinbarung sind auf völkerrechtlicher Ebene als sogenanntes „soft law“ zu verstehen und in dieser Form absolut üblich. Das heißt, es handelt sich dabei nicht um weiche Ziele, die eine politisch und moralisch Wirkung in den jeweiligen Staaten entfalten sollen. Die Ziele und Verpflichtungen sind damit eher Rechtsunverbindlich, sollen aber einen Maßstab für das politische und Verwaltungshandeln definieren und somit eine gewisse Selbstbindung schaffen.

Sind wir dann verpflichtet mehr Migranten aufzunehmen?

Nein. Das würde auch dem Ansinnen des Paktes widersprechen, die internationale Migration besser steuern zu wollen. Es geht bei dieser Vereinbarung gerade darum, Schleuser und Menschenhändler zu bekämpfen, irreguläre Migration einzudämmen und die Fluchtursachen zu bekämpfen.

Und was ist mit Rückführungen von Migranten?

Auch diese sind weiterhin möglich und könnten sogar erleichtert werden, da die Vereinbarung eine engere Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Wiederaufnahme von Migranten vorsieht.

Werden deutsche Abschiebehaftanstalten mit der Unterzeichnung des Migrationspaktes illegal?

Nein. Laut Vereinbarung sind Freiheitsentzug und Ingewahrsamnahme von Migranten grundsätzlich gestattet. Sie müssen aber rechtsstaatlichen Normen folgen und als Ultima Ratio gelten. Beides ist in Deutschland gewährleistet.

Gibt es nicht doch Kritikpunkte?

Natürlich. Es gibt nichts, was man nicht besser machen könnte. Dies trifft sowohl auf das Dokument als auch den Umgang der Bundesregierung mit diesem Thema zu. Es war ein Fehler der Bundesregierung zu diesem für viel Menschen wichtigen Thema nicht die öffentliche Debatte zu suchen. Anstatt aktiv und transparent die Kontroverse zu führen, hat man ohne Not in die Defensive begeben. Damit wurde wieder eine Chance vertan, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. 

Zu den Kritikpunkten am Dokument selbst gebe es zu sagen:

  • Die Themen Flucht und freiwillige Ein- und Auswanderung werden in dieser Vereinbarung wieder stark vermengt, was beim Lesen zu Irritationen führen kann. Hier hätte man mehr Klarheit erwarten dürfen.
  • Das gesamte Migrationsthema wird sehr einseitig betrachtet. Fragen der Sicherheit spielen nur eine untergeordnete Rolle. Ebenso werden die Herausforderungen mit denen sich Einwanderungsländer konfrontiert sehen, zu wenig in den Blick genommen.
  • Auch wenn im Pakt betont wird stärker die Fluchtursachen in den Blick zu nehmen, so geht er dennoch zu wenig auf diese Punkte ein.
  • Es ist auch zu wenig von den Pflichten der Migranten gegenüber den Einwanderungsgesellschaften die Rede.

Warum wurden diese Kritikpunkte nicht berücksichtigt?

Der UN-Migrationspakt ist für keines der Unterzeichnerländer rechtlich verbindlich. Die 23 formulierten Ziele sind als politische Verpflichtungen zu verstehen, deren Einhaltung die UNO überwachen will. Sollte es zu Verstößen kommen, kann die UNO diese zwar gegenüber den Unterzeichnerländern anmahnen, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber diesen Ländern hat sie jedoch nicht. Der sehr positive Tenor des Vertragstextes trägt diesem Umstand Rechnung. Politisch gesehen handelt es sich um einen sehr werbenden Text, der möglichst viele Staaten von den positiven Effekten der Migration überzeugen will. Dabei ist jedoch nicht Deutschland der Adressat, sondern vor allem afrikanische, arabische und süd-ost-asiatische Länder. Verpflichten sich diese Länder auf den Pakt und halten dessen Zielstellungen ein, wird das die Fluchtbewegung aus diesen Staaten eindämmen.

Warum lehnen einige Staaten den UN-Migrationspakt dennoch ab?

Diese Staaten vertrauen auf ihre nationalen Kompetenzen, mit den Herausforderungen der Migration umgehen zu können. Migration ist jedoch ein globales Phänomen, das nicht an der Grenze desjenigen Staates halt macht, der den Pakt nicht unterzeichnet hat. Die meisten Länder, die den UN-Migrationspakt bisher abgelehnt haben, verfolgen eine sehr restriktive und in Teilen auch repressive Einwanderungspolitik, z.B. Australien, die USA (unter Trump), Dänemark. Auch Israel lehnt den Pakt ab, um keine politischen Verpflichtungen in der Palästinenserfrage eingehen zu müssen und auch weiterhin an seiner strikten Grenzpolitik festhalten zu können. Die Haltung Österreichs in dieser Frage ist leider rein politisch-ideologisch motiviert und weniger durch rationale Argumente belegt. Auch die Souveränität Österreichs ist durch diesen Pakt nicht in Gefahr. Schon heute ist Österreich auf die Menschenrechtskonvention und die Genfer- Flüchtlingskonvention verpflichtet – wie Deutschland auch. Der UN-Migrationspakt nimmt diese Konventionen zur Grundlage und formuliert auf deren Basis freiwillige Selbstverpflichtungen für den Umgang mit Migranten. Mir ist daher nicht ersichtlich, wie Österreichs Souveränität durch den Migrationspakt beschnitten werden sollte. Polens Ablehnung des Paktes ist das Ergebnis der grundsätzlichen Haltung der Regierung, keine Migranten aufnehmen zu wollen. Aus dem gleichen Grund lehnt auch Ungarn den Pakt ab. Auch viele  weitere osteuropäische Länder stehen dem UN-Migrationspakt sehr skeptisch gegenüber, was in deren restriktiver Haltung in Migrationsfragen begründet liegt.

Weitere FAQs finden sich unter:

https://www.cdu.de/artikel/fragen-und-antworten-zum-un migrationspakt

https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-un-migrationspakt

https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/welt/weltpolitik/995336_Was-bedeutet-der-UNOMigrationspakt.html

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/un-migrationspakt-fragen-und-antworten-100.html

https://www.n-tv.de/politik/Darum-geht-es-beim-UN-Migrationspakt-article20711233.html

https://www.tagesschau.de/inland/un-migrationspakt-107.html

https://faktenfinder.tagesschau.de/ausland/migrationspakt-101.html

Quelle. CDU Fraktion, Sächsischer Landtag

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