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Aufruf zu einer Leit- und Rahmenkultur. Gemeinsames Papier der Sächsischen Union und der CSU

Die Herausforderung: In Zeiten gesellschaftlicher Unruhe wird wichtig, was Halt und Orientierung gibt. Die gegenwärtige Krisenpermanenz verleitet Europas Staaten dazu, sich gemeinsamen Lösungen zu entziehen und auf nationale Interessen zu konzentrieren. Der umgekehrte Weg wäre besser: Aufbau starker nationaler und regionaler Identitäten – um sich dann mit breitem Rückhalt der gemeinsamen Bewältigung internationaler und globaler Aufgaben zu widmen.
Kraftquelle: Heimat und Patriotismus Gemeinsame Heimat bildet sich, wo alle dazugehören und gemeinsam am Fortschritt teilhaben. Beheimatung ist aber kein Zustand, sondern ein Vorgang, in dem Neues und Fremdes ins Bestehende integriert wird. Solches Heimischwerden gelingt besser, wenn es gefördert wird. Also brauchen wir eine wirkungsvolle Integrationspolitik, die Fliehkräften entgegenwirkt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Gelingt es dann, Beheimatung und Weltoffenheit miteinander zu verbinden, so führt das zu Wohlfahrt und Erfolg. Und patriotisch ist, wer sein Land und dessen Leute mag, zu einer guten gemeinsamen Zukunft und zum Gemeinwohl beiträgt und sich für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzt.
Nicht unwichtig dafür sind die Symbole unseres Landes. Sie stellen uns alle unabhängig von unserer Herkunft in eine gemeinsame, gute Geschichte. Vor allem tut das die schwarz-rot-goldene Fahne mit ihrer freiheitlichen Tradition, ebenso die Hymne mit ihrem Aufruf zu Einigkeit und Recht und Freiheit als Voraussetzungen gemeinsamen Glücks. Großes gelang Deutschland gerade unter diesen Zeichen. Das zeitigt Dankbarkeit und Freude, aus denen Stolz auf unsere Nation erwächst.
Natürlich braucht auch Europa solche Symbole, die das Verbindende ausdrücken, vor allem das Zusammenwirken von Antike, Christentum und Aufklärung mitsamt Europas „Einheit in Vielfalt“.
Kraftquelle: Leitkultur Es braucht eine verbindende Rahmenkultur. Leitkultur genannt, meint sie nicht den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern das Fundament unseres Zusammenlebens. Dass es hier sicherer und friedlicher, freiheitlicher und gerechter, ja auch wohlhabender zugeht als in vielen anderen Teilen der Welt, zieht viele zu uns.
Diese Leitkultur umfasst neben der freiheitlichen demokratischen Grundordnung auch jene kulturellen Errungenschaften, denen unsere Verfassungsordnung überhaupt erst ihre Plausibilität verdankt. Dazu gehören die Trennung von Staat und Religion, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Wert-schätzung des Strebens nach selbstdefiniertem Lebensglück, der dauernde, verantwortungsvolle Umgang mit persönlicher Freiheit. Das alles stiftet jenes Vertrauen, in dem eine gelebte Verfassung wurzelt.
Doch eine Leitkultur umschließt nicht nur Werte und Rechtsnormen. Zu ihr gehören auch Übereinkünfte, die von der Regelung des Alltagslebens bis zur Ausgestaltung der Rolle Deutschlands in Europa und der Welt reichen. Sie beginnen mit dem selbstverständlichen Gebrauch der deutschen Sprache sowie bewährter Umgangsformen, und sie umschließen jene wichtigen Lehren, die unser Land aus der nationalsozialistischen und der kommunistischen Diktatur gezogen hat. Zu diesen gehören die Wertschätzung von Solidarität und Freiheit, die bereitwillige Übernahme von Verantwortung, gegenseitiger Respekt und der Verzicht auf politische Gleichgültigkeit. Das alles sind sehr konkrete Wege für Zuwanderer, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Wir erwarten, dass diese Wege auch beschritten werden.
Ziele: Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit Gerechtigkeitsempfinden wird verletzt, wenn Solidarität überbeansprucht wird. Auch humanitär begründete Zuwanderung darf nicht die Belastbarkeitsgrenzen der Bevölkerung Deutschlands überschreiten oder den Zusammenhalt unserer Gesellschaft gefährden. Deshalb brauchen wir eine Einwanderungspolitik, die sich nach Nachhaltigkeit, plausibler Gerechtigkeit und den Bedürfnissen unseres Landes bemisst. Funktionierende Staatlichkeit mit der Achtung vor Recht und Gesetz und eine starke Wirtschaft sind wichtige Voraussetzungen gelingender Integration.
Worauf es ankommt
1. Deutsch als Sprache des öffentlichen Lebens: Ohne gemeinsame Landessprache in Öffentlichkeit und Alltag ist gedeihliches Zusammenleben nicht möglich.
2. Recht und Gesetz: Gesellschaftliche Vielfalt bleibt nur dann friedlich, wenn alle bereitwillig dieselben Gesetze einhalten. Deshalb erwarten wir fraglose Akzeptanz unserer Verfassungsordnung, verlässliche Rechtstreue und die Bereitschaft, die Risiken von Freiheit mitzutragen. Unverhandelbar sind die Gleichberechtigung von Frau und Mann, die sexuelle Selbstbestimmung und der Respekt vor dem Eigentum anderer. Rechtsetzung, Rechtsprechung und Rechtsdurchsetzung bleiben ausschließlich staatliche Aufgaben.
3. Abendländisches Wertefundament: Jüdisch-christliche Werte sind in der Tradition der Aufklärung Grundlage unseres Zusammenlebens. Die Würde jedes Menschen, seine Einzigartigkeit, sein Recht auf staatliche Gleichbehandlung sowie seine Berufung zur freien, selbstbestimmten Ausgestaltung des eigenen Lebens sind Ecksteine unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
4. Religionsfreiheit und ihre Grenzen: Gerade die Trennung von Religion und Staat ermöglicht Religionsfreiheit. Religiöse Praxis findet deshalb ihre Grenzen in den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Mehr als das schreibt der Staat den Religionen nicht vor. Umgekehrt darf Handeln gemäß religiöser Überzeugungen nirgendwo die Erfüllung staatlicher Aufgaben ersetzen. Das gilt gerade auch für das Bildungs- und Erziehungswesen.
5. Kultur und Tradition: Ohne gemeinsame Selbstverständlichkeiten zerfällt eine Gesellschaft. Deutschland hat deshalb ein Recht zur Festlegung dessen, was weiterhin als selbstverständlich gelten soll. Natürlich können sich Selbstverständlichkeiten auch wandeln, und darauf hinzuwirken ist – im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – das Recht jedes Bürgers.
6. Alltägliche Umgangsformen: Vertraute Umgangsformen strukturieren unser Miteinander. Zu ihnen gehören Offenheit und wechselseitiger Respekt.
7. Solidarisches Zusammenleben: Nur solange ein Land als bereitwillige Solidargemeinschaft funktioniert, sind soziale und innere Sicherheit gewährleistet. Deshalb dürfen wir die wechsel-seitigen Solidaritätserwartungen nicht überziehen. Vor allem muss jeder nach Kräften selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Besondere Anerkennung verdienen jene, die sich ehrenamtlich einbringen.
8. Geschichtliches Bewusstsein: Wir sind stolz auf unsere Kultur und Geschichte und haben aus den beiden deutschen Diktaturen und dem Holocaust wegweisende Lehren gezogen. Im Wunsch nach Frieden und guter Nachbarschaft gegründet, stehen wir für die Selbstbehauptung der Europäer durch enge Zusammenarbeit in der Europäischen Union und nehmen dabei unsere internationale Verantwortung wahr. Die Sicherung der Existenz Israels ist uns ein wichtiges Anliegen.
9. Politische Interessen: Wir setzen uns ein für die Interessen unserer Bundesländer in einem lebendigen Föderalismus, für die Interessen Deutschlands als starkem Mitglied der westlichen
Wertegemeinschaft und für das Ziel einer handlungsfähigen Europäischen Union. Die Austragung von Stellvertreterkriegen in Deutschland lassen wir nicht zu.
10. Toleranz: Es kann in einer offenen Gesellschaft sehr herausfordernd sein, mit anderen Meinungen, Überzeugungen, politischen Einstellungen und Lebensentwürfen zurechtzukommen. Toleranz als Hinnehmen von Beliebigem hilft dabei nicht nachhaltig. Sie muss vielmehr an unserer bewährten Leit- und Rahmenkultur orientiert sein.
Die gemeinsame Verwurzelung in liebgewonnener Heimat, gelebter Patriotismus, gesicherte Freiheit und Demokratie sowie die Aufrechterhaltung der Solidargemeinschaft der Nation bieten Schutz in einer globalisierten Welt und halten auch in schwierigen Zeiten Staat und Gesellschaft stabil. Wir treten deshalb für eine Leitkultur ein, die alles das ermöglicht. Sie ist Grundlage unseres Handelns für ein gutes Deutschland. Mögen sich viele uns dabei anschließen!

Johannes Singhammer MdB, Vizepräsident des Deutschen Bundestages

Reinhold Bocklet MdL, Vizepräsident des Bayerischen Landtages

Markus Blume MdL, Vorsitzender der CSU-Grundsatzkommission

Dr. Matthias Rößler MdL, Präsident des Sächsischen Landtages

Michael Kretschmer MdB, Generalsekretär der CDU-Sachsen

Das vorliegende Papier wurde erstellt unter sachverständiger Beratung durch
Dr. Joachim Klose.
Prof. Dr. Werner J. Patzelt und
Prof. Dr. Arnd Uhle.
Berlin, den 30. September 2016

Kirmes sieht Förderung gut aufgestellt

CDU-Abgeordneter verteidigt Zuweisung für Grimma

Grimma. Nach der Kritik von Grimmas Oberbürgermeister Mattias Berger (parteilos) hat der Landtagsabgeordnete Svend-Gunnar Kirmes (CDU) das Investitionsprogramm „Brücken in die Zukunft“ verteidigt. Es sei ein einmaliges Paket, um die Kommunen bei ihren notwendigen Investitionen zu unterstützen.  Die Fördermittel in Millionenhöhe würden den Kommunen zusätzlich zum Doppelhaushalts 2017/2018 zur Verfügung stehen und die Kommunen fördern, jedoch nicht bevormunden.  „Damit bekommen die Kommunen zusätzlich Geld für kurz- und mittelfristige Investitionen in die Hand, um wichtige Vorhaben umzusetzen“, betonte  Kirmes. Die haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD hätten dafür gesorgt, dass die Abgeordneten ihr Versprechen einhalten, die Kommunen nachhaltig bei ihren Investitionen zu unterstützen. Land und Kommunen hätten die 156 Millionen Euro Bundesmittel um 342 Millionen Euro Landesmittel und 322 Millionen investive Zweckzuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz – das sind Zuweisungen des Landes an Landkreise und Kommunen aus dem laufenden Abrechnungsbetrag und vorgezogen für die Jahre 2017 bis 2019 – aufgewertet. „Diese Mittel werden – neben den Fachförderprogrammen des nächsten Doppelhaushaltes 2017/2018 – mit 75 Prozent Zuwendung der förderfähigen Investitionskosten deutlich über den üblichen Fördersätzen liegen“, stellte Kirmes klar. So habe seine Fraktion dafür gekämpft, dass  entgegen des Haushaltsentwurfes im Bereich Kindertagesstätten statt der 2,5 Millionen Euro zur Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Kindereinrichtungen nun fünf Millionen Euro im Jahr 2017 und weitere fünf Millionen Euro 2018 eingestellt werden. Im Bereich der investiven Sportförderung seien jedoch die Messen noch nicht gelesen. Dass mehr Mittel  im Bereich der Brachflächenrevitalisierung in der Region  gebraucht würden, diesen Fakt nehme er in die Haushaltsdiskussion mit. “Ich bin immer aufgeschlossen dafür, dass die Kommunen ihre Probleme an mich herantragen“, erklärt er.  „Allerdings kann das Geld nur einmal ausgegeben werden, und die Erwartungshaltungen auf dem Land und in den Großstädten sind überall anders“, betonte er.

In seinem Wahlkreis südliches Muldental fließen aus dem Budget Bund 2,1 Millionen Euro und aus dem Budget Sachsen rund fünf Millionen Euro. Der CDU-Abgeordnete betonte, dass es dadurch erst möglich wird, dass die Stadt Grimma zum Beispiel  den Ersatzneubau Kindertagesstätte Großbardau in Angriff nehmen kann. Das Vorhaben wird mit rund 1,4 Millionen Euro gefördert. „Die Stadt Grimma kann durch das Paket zwölf Vorhaben langfristig planen“, sagte er. Die Projekte aus dem „Budget Bund“ müssten allerdings bis November 2016, die im „Budget Sachsen“ bis Ende Februar 2017 bei der SAB beantragt  und bis 2020 abgeschlossen sein. 

VON CORNELIA BRAUN

LVZ  Muldental 20.09.2016

So geht Sachsen

„Größtes Investitionsprogramm startet“

Unter dieser Überschrift haben die haushaltpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD im sächsischen Landtag verkündet, dass die Abgeordneten ihr Versprechen die Kommunen bei ihren notwendigen Investitionen nachhaltig zu unterstützen, eingelöst haben.  In einem konstruktiven Miteinander haben Land und Kommunen die 156 Mio € Bundesmittel um 342 Mio € Landesmittel und 322 Mio € investive Zweckzuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz (Zuweisungen des Landes an Landkreise und Kommunen  aus dem laufenden Abrechnungsbetrag und vorgezogen für die Jahre 2017 bis 2019) aufgewertet. Damit bekommen die Kommunen zusätzliches Geld für kurz- und mittelfristige Investitionen  in die Hand, um wichtige Vorhaben umzusetzen.

Es ist hervorzuheben, dass diese Mittel neben den Fachförderprogrammen des nächsten Doppelhaushaltes 2017/2018 ausgereicht werden.

In meinem Wahlkreis, WK 25 –südliches Muldental – sind folgende von den Städten und Gemeinden beantragten Vorhaben mit einem Fördersatz von 75% bestätigt worden: (Fördersummen sind von mir  gerundet)

Grundschule Bad Lausick Sanierung

680.000€

Grundschule Belgershain Heizungsanlage

37.000€

Grundschule Belgershain Abriss alte Sporthalle

156.827€

Neue Straße in Köhra/BS Straßenbau

45.000€

Kita Erlbach/Colditz Brandschutz

48.750€

BBS Colditz Modernisierung

91.975€

Markt 19 Colditz Sanierung

195.000€

Rathaus Colditz Modernisierung

204.228€

Muldentalkliniken (Grimma) Brandschutzmaßnahmen

704.000€

Grundschule Bücherwurm Grimma Heizung Turnhalle

                 15.000€

Kita Zwergenland  Grimma Brandschutz

116.250€

Kita Am Schwanenteich Grimma Brandschutz

118.500€

FFW Grimma Fahrzeugbeschaffung

562.500€

Kita Sonnenschein Grimma energetische Sanierung

337.500€

BSZ Grimma Brandschutz

412.500€

Verwaltungsgebäude Grimma Wärmeversorgungsanlage

48.750€

Krankenhaus Grimma Brandschutz

176.596€

Grundschule Höhnstädt/Grimma Instandsetzung Stützmauer

37.500€

Grundschule Bücherwurm Grimma Sanierung Außenanlagen

93.750€

Grundschule Mutzschen Sanierung

331.875€

Grundschule Großbothen/Grimma Mauertrockenlegung

22.500€

Kita Großbardau/Grimma Ersatzneubau

1.390.500€

Oberschule Grimma Brandschutz

14.625€

Gymnasium Grimma Sicherung Dach und Fassade

12.750€

Kita Großpösna Umbau 1. OG

325.067€

Kita Naunhof Neubau

515.872€

Oberschule Naunhof energetische Sanierung

162.548€

Kita Otterwisch Beschaffung von Ausstattung

17.693€

Kita Otterwisch Erneuerung Heizung

11.250€

Grundschule Otterwisch energetische Sanierung

25.770€

Sportlerheim Otterwisch Erneuerung

57.150€

Kita Grethen/Pathenstein Erneuerung der Heizungsanlage

20.000€

Kita Grethen/Parthenstein Fassaden-u. Dachdemmung

190.481€

Grundschule Großsteinberg/PS energetische Sanierung

24.984€

 

Insgesamt fließen aus dem Budget Bund  2,1 Mio Euro  und aus dem Budget Sachsen rd. 5 Mio Euro in meinen Wahlkreis.

Ich freue mich, dass der sächsische Landtag mit diesem Programm die Entwicklung auch unserer Region unterstützt und so Investitionsmaßnahmen des Landkreises (sind nicht in der o.g. Aufzählung enthalten) und der Kommunen ermöglicht, die sonst kaum in nächster Zeit hätten in Angriff genommen werden können.

Ich werde die Umsetzung der Maßnahmen auch weiterhin begleiten und unterstützen.

Svend-Gunnar Kirmes MdL

„Größtes Kommunal-Investmentprogramm startet!“

Gemeinsame Pressemitteilung
der Fraktionen von CDU und SPD des Sächsischen Landtages

(Dresden, 29. August 2016) Heute wurden in Dresden die Investitionspläne für das Programm „Brücken in die Zukunft“ an Landräte und Oberbürgermeister übergeben. Es ist mit 800 Millionen Euro das größte Sonderprogramm in der Geschichte des Freistaates. „Brücken in die Zukunft“ kam auf Initiative der Koalitionsfraktionen von CDU und SPD auf den Weg.

Der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Jens Michel, sagt: „Heute geht das größte kommunale Investitionsprogramm in seine Umsetzungsphase. Die Regierungsfraktionen halten ihr Versprechen, die Kommunen bei den Investitionen nachhaltig zu unterstützen. Ich freue mich auch darüber, dass durch das Programm eine hohe Verwendungsbreite sichergestellt wird. Zu betonen ist auch, dass es ein faires Miteinander von Kommunen und Land bei der Erweiterung der 156 Mio. Euro Bundesgeld auf 800 Mio. Euro Programmvolumen gab. Selbst die kritischen Einzelstimmen sind jetzt verstummt.“

Der SPD-Haushaltsexperte Mario Pecher sagt: „Mit dem Investitionspaket haben unsere Kommunen zusätzlich Geld in die Hand bekommen, um für sie wichtige Vorhaben umsetzen zu können. Besonders wichtig ist es, dass die Finanzen sehr flexibel eingesetzt werden können. Damit beschreiten wir neue Wege. Von Schule bis Kita, von Sportanlagen bis zum Fußweg, für Erhaltung, Instandsetzung und Neubau – die Bandbreite für den Einsatz der Gelder ist sehr groß. So, wie sich die Kommunen das gewünscht haben.“

Übrigens: In der Vereinbarung mit den Kommunen vom 26.10.2015 heißt es: „Die haushalterischen Beratungen zu den Fachförderprogrammen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt“. Dazu stehen die Regierungsfraktionen auch weiterhin.

Christian Fischer

Pressesprecher

Mobiler Hochwasserschutz kann nicht warten

CDU-Landtagsabgeordneter richtet Anfragen an Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Grimma. Die heftigen Unwetter im Süden und Westen Deutschlands lassen auch die Grimmaer nicht kalt. Sie wissen, was es für die Menschen bedeutet, wenn Fluten die Häuser zerstören. Doch auch die Grimmaer sind besorgt, da die Hochwasserschutzmauer in Grimma erst 2018 fertig sein soll. CDU-Landtagsabgeordneter Svend-Gunnar Kirmes hat die Flut selbst erlebt. Sein Büro liegt in einem Bereich der 2013 von der Flut betroffen wurde. Er will Verbindlichkeit in der Diskussionen um die Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage für die Altstadt Grimma.

Er richtete deshalb zwei Kleine Anfragen an das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, wann die Hochwasserschutzmauer in Grimma funktionsfähig ist. Das Ministerium bestätigte den Fertigstellungstermin 2018. Baustellenrückbau und wenige Restarbeiten sollen Anfang 2019 erfolgen.

Seit dem Jahr 2009 wurden wesentliche Teilabschnitte dieses 55 Millionen Euro schweren, technisch hoch anspruchsvollen Bauwerks fertiggestellt. Das erneute Hochwasser im Juni 2013 machte Anpassungen in der Bauplanung erforderlich. So ist zum Beispiel das Schöpfwerk am Thostbachgrund entsprechend der neuen Erkenntnisse angepasst und kostenseitig mit abgesichert worden, obwohl der Thostbachgrund ein Gewässer 2. Ordnung ist und damit die Stadt Grimma verantwortlich zeichnet.

Angesichts der Hochwasserkatastrophe in Bayern wollte der CDU-Abgeordnete außerdem wissen, wer für den vorübergehenden mobilen Hochwasserschutz aufkommen muss, bis die Mauer in Betrieb genommen werden kann. Die klare Aussage lautete hier, dass dafür die Stadt Grimma nach dem Sächsischen Wassergesetz verantwortlich zeichnet. Wie bereits berichtet, hat die Stadt Grimma für den mobilen Hochwasserschutz ein Ingenieurbüro beauftragt, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Nach voraussichtlicher Fertigstellung der Teilabschnitte Volkshausplatz in diesem Jahr, sind an den Teilabschnitten Klosterkirche bis Gymnasium, Roggenmühle bis Bootshaus sowie in der Baustellenzufahrt am Volkshausplatz mobile Sicherungen mit einer Höhe von bis zu 3,5 Meter notwendig.

„Neben den rein technischen Fragen müssen aber auch die Mittel budgetiert werden. Ein Problem, weil Grimma in der Jahresmitte erneut ohne Haushalt dasteht. Aber der Stadtrat steht zusammen mit der Verwaltung in der Pflicht, hier die entsprechenden Mittel bereit zu stellen“, meint Svend-Gunnar Kirmes, der sich auch in der gegenwärtigen Haushaltsdebatte im Landtag für mehr Gelder für den Hochwasserschutz einsetzen will.

Kritisch sieht das Problem des fehlenden Haushaltes in Grimma ebenso Ralf Kühne vom Beirat Hochwasser und Hochwasserschutzmaßnahmen. „Angesichts der Katastrophen im Süden und Westen unseres Landes können wir nicht lange auf den mobilen Hochwasserschutz warten“, mahnt er an. „Der für die Altstadt von Grimma so wichtige Beirat fristet auch ein Nischendasein. Auch wenn Demokratie Mühe macht“, so Ralf Kühne weiter. Das Wissen der Mitglieder dieses unter Leitung des Oberbürgermeisters Matthias Berger (parteilos) stehenden Gremiums sollte genutzt werden. Das sei mehr als nur formale Bürgerbeteiligung. Entscheidungen im Stadtrat zum Hochwasserschutz der Grimmaer Altstadt dürften künftig nicht ohne eine Vorberatung mit diesem Gremium getroffen werden.

VON CORNELIA BRAUN

LVZ Muldental, 18.06.2016

Foto: privat

Hochwasserschutz für Grimma

Land unter. Diesmal versinkt eine andere Region in den Fluten. Kleine und kleinste Bäche plustern sich zu reißenden Fluten auf.

Mit Mitgefühl und Sorge blicken die Grimmaer in den Süden und Westen unseres Landes. Was wenn es auch bei uns wieder passiert? Steht unser Hochwasserschutz dann? Und wird er funktionieren?

Fragt man nach bei den Vertretern des Beirates Hochwasser und Hochwasserschutzmaßnahmen, erntet man zum Teil Achselzucken. Der für die Altstadt von Grimma so wichtige Beirat fristet ein Nischendasein. Das Wissen der Mitglieder dieses unter Leitung des OBM stehenden Gremiums sollten genutzt werden. Das ist mehr als nur formale Bürgerbeteiligung. Entscheidungen im Stadtrat zu Hochwasserschutz der Grimmaer Altstadt dürften nicht ohne eine Vorberatung mit diesem Gremium  getroffen werden.

Der CDU- Landtagsabgeordnete Svend-Gunnar Kirmes will Verbindlichkeit in der Diskussionen um die Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage für die Altstadt Grimma. Er richtete zwei kleine Anfrage an das zuständige Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft  (Drucksache Nr. 6/4635 sowie Nr. 6/4637).

In der Antwort bestätigte das zuständige Staatsministerium, dass die Hochwasserschutzanlage im Jahr 2018 fertiggestellt sein wird. Dann werden die z.Z. noch offenen drei restlichen Teilabschnitten (Volkshausplatz, Gymnasium sowie Roggenmühle/Bootshaus) fertig gestellt sein. Baustellenrückbau und wenige Restarbeiten erfolgen Anfang 2019.

Die Frage nach dem ursprünglichen  Fertigstellungstermin ist durch die Komplexität des Vorhabens mit über- und unterirdisch Planungs- bzw. Bauabschnitten bei insgesamt 8 Planungslosen nicht genau bestimmbar. Berücksichtigt werden mussten auch Einwendungen von Bürgern, Behörden und Verbänden.  Seit dem Jahr 2009 wurden wesentliche Teilabschnitte  dieses insgesamt 55 Mio. EURO schweren, technisch hoch anspruchsvollen Bauwerks fertiggestellt. Das erneute schwere  Hochwasser im Juni 2013 machte  Anpassungen in der Bauplanung erforderlich. So ist z.B. das Schöpfwerk am Thostbachgrund entsprechend der neuen Erkenntnisse angepasst und kostenseitig mit abgesichert worden  obwohl der Thostbachgrund ein Gewässer 2. Ordnung ist und damit die Stadt Grimma hierfür verantwortlich zeichnet.

Die jetzigen Hochwasserereignisse im Süden und im Westen Deutschlands machen deutlich, dass auch Grimma jederzeit wieder von verheerenden  Hochwassern betroffen sein könnte. Es steht deshalb das Problem für die Stadt Grimma – als Verantwortliche nach dem Sächsischen Wassergesetz – in einen vorübergehenden mobilen Hochwasserschutz zu investieren und diesen auch organisatorisch abzusichern.

Dazu hat die Stadt ein Ingenieurbüro beauftragt, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Nach voraussichtlicher Fertigstellung der Teilabschnitte Volkshausplatz in diesem Jahr, sind an den Teilabschnitten Klosterkirche bis Gymnasium, Roggenmühle bis Bootshaus sowie in der Baustellenzufahrt am Volkshausplatz mobile Sicherungen mit einer Höhe von bis zu 3,5 m notwendig.

Neben den rein technischen Fragen müssen aber auch die entsprechenden Mittel budgetiert werden. Ein Problem, weil Grimma in der Jahresmitte erneut ohne Haushalt dasteht. Aber der Stadtrat steht zusammen mit der Verwaltung in der Pflicht, hier die entsprechenden Mittel bereit zu stellen.

So schön unsere Mulde auch ist, so groß ist auch das damit einhergehende Potential einer zerstörerischen Gewalt der Wassermassen, wie wir es schon zwei Mal schmerzhaft erleben mussten.

Foto: privat

Gemeinsamer Aufruf der Landtagsabgeordneten

von CDU, SPD, Linke und Grüne im Landkreis Leipzig anlässlich des Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar

Am 27. Januar 1945 wurde das NS-Vernichtungslager in Auschwitz-Birkenau durch Soldaten der Roten Armee befreit. Seit 1996 erinnert ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus. Dieser Tag erinnert uns an das Schicksal von Millionen Menschen. Niemals darf vergessen werden, welches Leid die Nationalsozialisten über die Menschheit brachten. Deshalb ist unser gemeinsames Gedenken und Innehalten an diesem Tag besonders wichtig!

Der frühere Bundespräsdient Roman Herzog führte in seiner Proklamation wie folgt aus:

„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“

Vielerorts im Landkreis Leipzig finden am 27. Januar Gedenkveranstaltungen und Kranzniederlegungen statt. So zum Beispiel:

- in Borna, um 11:00 Uhr Ehrenhain, Lobstädter Straße (Gedenkveranstaltung)

- in Flößberg, um 10:00 Uhr auf dem Häftlingsfriedhof im Großen Fürstenholz (Gedenkstunde)

- in Markkleeberg, um 15:30 Uhr an den Gedenksteinen des ehemaligen Frauenaußenlagers des KZ-Buchenwald im Equipagenweg (Kranzniederlegung)

- in Markranstädt, um 17:00 Uhr am VdN-Denkmal auf dem Friedhof Markranstädt (Kranzniederlegung)

Liebe Bürgerinnen und Bürger, bitte unterstützen sie diese oder ähnliche Veranstaltungen! Zeigen Sie, dass im gesamten Landkreis Leipzig Respekt, Toleranz, Weltoffenheit und Nächstenliebe gelebt wird und menschenverachtende Parolen, Hass und Gewalt bei uns keinen Platz haben!

 

Ihre Landtagsabgeordneten,

Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), Hannelore Dietzschold (CDU), Oliver Fritzsche (CDU), Svend-Gunnar Kirmes (CDU), Petra Köpping (SPD), Kerstin Köditz (Die Linke), Enrico Stange (Die Linke), Dr. Gerd Lippold (Bündnis 90/Die Grünen).

Am Naunhofer Weichnachtsmarkt

Der Naunhofer Weihnachtsmarkt ist immer einen Besuch wert.

So folgte auch in diesem Jahr der Landtagsabgeordnete Svend-Gunnar Kirmes der Einladung des hiesigen CDU-Stadtverbandes.

Zusammen mit dem Landrat Henry Graichen und Mitgliedern des Stadtverbandes hat er Glühwein ausgeschenkt.  Eine gute Gelegenheit bei der  weihnachtlichen  Stimmung mit Bürgern ins Gespräch zu kommen.

Sehr erfreut äußerte sich Svend-Gunnar Kirmes über das sehr hohe und beispielgebende Engagement der Naunhofer Bürger und Vereine, um diesen traditionellen Weihnachtsmarkt alljährlich auszurichten.

Bild: privat. Henry Graichen, Svend-Gunnar Kirmes, Wolfgang Sokol (von links)

3. Nerchauer Gänsefest

Am 7. November 2015 fand bereits zum dritten Mal das Gänsefest in Grimma-Nerchau statt. Die Bürger von Nerchau nennen es liebevoll Gänse-Nerche-Fest. Im Mittelpunkt steht natürlich die Gans.  Federnschließen, Gänsehirtin, Gänserassenvorstellung, Eierausstellung usw.  Kulinarisch steht die Gans selbstverständlich ebenfalls im Mittelpunkt – beispielsweise bei Fettbemmen mit Gänsefett oder Gänseroster.

Im vergangenen Jahr verschwanden die metallenen Gänse des Brunnens über Nacht. Sie wurden aus ihrer Verankerung gerissen und gestohlen. Dank Spenden Nerchauer Bürger und Handwerksbetriebe konnte gemeinsam mit der Grimmaer Stadtverwaltung der zerstörte Gänsebrunnen wieder instand gesetzt werden. Nun sprudelt der Gänsebrunnen – festlich geschmückt – wieder in alter Schönheit.

Bild (Nerchauer Hematverein e.V.)